ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
EVERLOOK GmbH, Bochum den 07.11.2025
 
1. Geltungsbereich, Vertragsparteien
1.1 Diese AGB gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der EVERLOOK GmbH (im Folgenden „Auftragnehmer“) und Unternehmern (§ 14 BGB) als Auftraggeber – ganz gleich ob in Deutschland oder der EU – sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist.
1.2 Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden und gelten nur für den jeweiligen Vertrag.
1.3 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Dies gilt auch dann, wenn der Auftragnehmer in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen Leistungen vorbehaltlos erbringt.
2. Leistungsumfang
2.1 Der Auftrag umfasst Leistungen aus den Bereichen Online-Marketing, Consulting, Strategieentwicklung, Umsetzung, Coaching/Projektbegleitung, Tech-Audit sowie Entwicklung und Implementierung von KI-Lösungen (nachfolgend Leistungen).
2.2 Umfang und Beschreibung der konkreten Leistung ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot und der Leistungsbeschreibung im Auftrag.
2.3 Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
3. Vertragsschluss
3.1 Der Vertrag kommt mit schriftlicher Auftragsbestätigung durch EVERLOOK zustande.
3.2 Der Leistungsbeginn erfolgt nach Zugang der Auftragsbestätigung, soweit nichts anderes vereinbart ist.
4. Mitwirkungspflichten
4.1 Der Auftraggeber stellt erforderliche Informationen, Systeme, Datenzugänge, Materialien (z. B. bestehende Infrastruktur, Datenstruktur) rechtzeitig und kostenfrei zur Verfügung.
4.2 Verzögert sich die Leistungserbringung durch schuldhafte Nichterfüllung, verlängert sich die Leistungsfrist angemessen.
5. Vergütung & Zahlungsbedingungen
5.1 Der Auftraggeber zahlt die vereinbarte Vergütung gemäß dem Angebot/oder Stundensatz.
5.2 Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen netto zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz oder – sofern höher – die im laufenden Geschäftsverkehr von deutschen Geschäftsbanken berechneten Kontokorrentzinsen zu berechnen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
5.3 Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist der Auftragnehmer berechtigt, sämtliche weiteren Leistungen bis zur vollständigen Begleichung der fälligen Forderungen zurückzubehalten. Der Auftragnehmer ist ferner berechtigt, noch ausstehende Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu erbringen. Befindet sich der Auftraggeber länger als 30 Tage in Verzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen. Ansprüche auf Ersatz des Verzugsschadens bleiben unberührt.
5.4 Der Auftragnehmer ist berechtigt, Vorschuss- oder Abschlagszahlungen zu verlangen. Diese sind nach Rechnungsstellung jeweils sofort fällig. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Erbringung weiterer Leistungen von der vollständigen Zahlung der fälligen Vorschüsse oder Abschläge abhängig zu machen.
5.5 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, gegenüber Forderungen des Auftragnehmers eigene Gegenansprüche oder Einreden, gleich aus welchem Rechtsgrund, aufzurechnen, es sei denn, die Gegenforderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
6. Teilleistungen und Abnahme
6.1 Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teilleistungen zu erbringen, soweit dies für den Auftraggeber zumutbar ist.
6.2 Jede Teilleistung gilt als eigenständige Leistungseinheit und kann vom Auftragnehmer gesondert in Rechnung gestellt werden.
6.3 Der Auftraggeber ist verpflichtet, erbrachte Teilleistungen unverzüglich schriftlich abzunehmen, sofern diese vertragsgemäß sind. Erfolgt innerhalb von 10 Werktagen nach Zugang der Anzeige der Fertigstellung kein Widerspruch, gilt die Teilleistung als abgenommen.
6.4 Mit der Abnahme einer Teilleistung beginnt die jeweilige Gewährleistungsfrist.
6.5 Eine Kündigung des Vertrages durch den Auftraggeber lässt den Anspruch des Auftragnehmers auf Vergütung für bis dahin ordnungsgemäß erbrachte Teilleistungen unberührt.
6.6 Kündigt der Auftraggeber den Vertrag vorzeitig, so ist der Auftragnehmer berechtigt, neben der Vergütung für bereits erbrachte Teilleistungen eine anteilige Vergütung für bis dahin begonnene, aber noch nicht abgeschlossene Leistungen zu verlangen, sofern diese bereits Arbeitsaufwand verursacht haben.
7. Gewährleistung, Erfolgsausschluss
7.1 Die Leistungen des Auftragnehmers erfolgen ausschließlich als Dienstleistungen im Sinne der §§ 611 ff. BGB. Es wird ausdrücklich kein bestimmter Erfolg geschuldet, sondern lediglich die fachgerechte Erbringung der vereinbarten Leistungen nach den anerkannten Standards des Online-Marketings, der Beratung und der Softwareentwicklung.
7.2 Gesetzliche Gewährleistungsrechte aus dem Werkvertragsrecht finden keine Anwendung. Dies gilt insbesondere für Ergebnisse wie Umsatzsteigerungen, Reichweitenvergrößerung, generierte Leads oder vergleichbare wirtschaftliche Effekte.
7.3 Der Auftragnehmer schuldet keine permanente Verfügbarkeit oder Funktionsfähigkeit fremder Plattformen, Netzwerke oder Systeme (z. B. Google, Facebook, Hosting-Anbieter, APIs von Drittanbietern). Für Änderungen, Ausfälle oder Einschränkungen dieser Systeme übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.
7.4 Ansprüche des Auftraggebers auf Nacherfüllung bestehen nur insoweit, als die Leistung objektiv nachweisbar nicht vertragsgemäß erbracht wurde. Ein Anspruch auf kostenfreie Nachbesserung ist ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten (§ 4) nicht vollständig nachgekommen ist.
8. Haftung & Haftungsbegrenzung
8.1 EVERLOOK haftet unbeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
8.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet EVERLOOK nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und beschränkt auf den typischen, vorhersehbaren Schaden, höchstens jedoch in Höhe des Netto-Auftragswertes.
8.3 Ein Schadensersatz für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen oder sonstige Sekundärschäden ist ausgeschlossen.
8.4 Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zu Gunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
9. Nutzungsrechte
9.1 Die erstellten Strategien, Analysen, Konzepte und Tools werden dem Auftraggeber ausschließlich zur Nutzung im Rahmen des vereinbarten Zwecks überlassen.
9.2 Eine Weitergabe an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von EVERLOOK.
10. Geheimhaltung & Datenschutz
10.1 Beide Parteien verpflichten sich, alle im Zusammenhang mit dem Auftrag erhaltenen vertraulichen Informationen geheim zu halten.
10.2 Eine weitergehende Behandlung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der gesonderten Datenschutzvereinbarung bzw. der Datenschutzerklärung.
11. Laufzeit & Kündigung
11.1 Sofern nichts anders vereinbart, läuft der Vertrag für eine feste Dauer oder bis zur vollständigen Leistungserbringung.
11.2 Eine ordentliche Kündigung ist nur in schriftlicher Form möglich und frühestens nach einer Laufzeit von 6 Monaten mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende zulässig.
11.3 Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
11.4 Kündigt der Auftraggeber den Vertrag ohne wichtigen Grund, bleibt die Vergütungspflicht für bereits erbrachte Teilleistungen sowie anteilig für begonnene Leistungen bestehen (vgl. § 6.6).
12. Schlussbestimmungen
12.1 Soweit der Auftraggeber Kaufmann ist, ist Bochum Gerichtsstand.
12.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
12.3 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
12.4 Individuelle Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
12.5 Der Auftragnehmer ist berechtigt, diese AGB jederzeit zu ändern oder zu ergänzen, soweit dies aus rechtlichen, technischen oder wirtschaftlichen Gründen erforderlich ist und den Auftraggeber nicht unangemessen benachteiligt. Änderungen werden dem Auftraggeber in Textform mitgeteilt. Sie gelten als genehmigt, wenn der Auftraggeber ihnen nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang schriftlich widerspricht. Auf diese Folge wird der Auftragnehmer in der Änderungsmitteilung gesondert hinweisen.